Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

 

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz AGB sind integrierter Bestandteil des von einem Kunden mit der Forest Motors GmbH abgeschlossenen Mietvertrages, den Mieter mit der Forest Motors GmbH als Vermieter entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen.

 

 

1) Mieter 

 

Mieter und damit verantwortlich für das Motorrad ist der Unterzeichner des Vertrags, unabhängig davon, wer dieses gebucht hat und/oder die Mietgebühren bezahlt.

 

Das gemietete Motorrad darf nur vom Mieter, das ist jene Person, die auf dem Mietvertrag angegeben ist, gefahren werden. Dritten darf das gemietete Motorrad nicht überlassen werden.

 

Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Motorrad nur dann zu fahren, wenn er zum Zeitpunkt und am Ort der Anmietung über einen gültigen Führerschein verfügt und sonstige zum Zeitpunkt und am Ort der Anmietung geltende gesetzliche Voraussetzungen für die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges erfüllt. Weiters verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug nicht in Betrieb zu nehmen, wenn er übermüdet ist oder unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstigen legalen oder illegalen Substanzen steht, die das Bewusstsein oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.

 

Dem Mieter ist strengstens untersagt, das Motorrad zu verpfänden, zu verkaufen oder sonst in einer Weise über das Motorrad oder seine Teile, Ausstattung, Zubehör und Dokumente zu verfügen, die dem Vermieter in seinem Recht als Eigentümer oder irgendeinem anderen Recht, das der Vermieter am Motorrad besitzt, schaden können.

 

 

2) Eigentümer/ Leasingnehmer

 

Die Forest Motors GmbH ist Eigentümer bzw. Leasingnehmer des im Mietvertrag genannten Motorrads. Ausschließlich die Mitarbeiter und Eigentümer sind berechtigt, im Namen des Unternehmens diesen Mietvertrag betreffend zu handeln. Jeder Versuch der Übertragung oder Untervermietung des Motorrades durch jemand anderen als der Forest Motors GmbH ist nicht gültig.

 

 

3) Miete

 

Gegenstand des Mietvertrages ist ausschließlich die zeitweise Überlassung des gemieteten Motorrads und eventuelle Zusatzausrüstung.

 

Die Mietgebühr schließt Kfz-Steuern, Haftpflicht- und Kaskoversicherung bzw. Schmierstoffe ein, nicht jedoch den Treibstoff. Im Falle einer Kilometerbegrenzung: für die Berechnung der gefahrenen Kilometer ist allein der Tachometer maßgeblich. Als Grundlage dient der Kilometerstand laut Übergabebestätigung. Bei einem Versagen des Tachometers ist sofort der Vermieter zu verständigen. Erfolgt diese Benachrichtigung nicht oder nicht sofort, ist der Vermieter berechtigt, pro Miettag eine Fahrstrecke von 500 Km zu berechnen. Das Gleiche gilt, wenn der Mieter den Tachometer vorsätzlich beschädigt.

 

Die Selbstbeteiligung im Rahmen der Vollkaskoversicherung von EUR 1.000,- ist als Kaution für das Motorrad in bar oder per Kreditkarte (Mastercard, Visa) vor Mietbeginn zu hinterlegen.

 

 

4) Buchung und Zahlung

 

Bei der Anmietung ist eine Zahlung in Höhe der zu erwartenden Miete fällig. Bei Verzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von EUR 10,- ab der 1. Mahnung sowie 4% Verzugszinsen zu verlangen. Nimmt der Mieter das Motorrad trotz Reservierung oder zum vereinbarten Termin nicht ab, kann der Vermieter Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, keinen oder einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.

 

 

5) Motorradübergabe und Rückgabe

 

Die Forest Motors GmbH stellt das Motorrad in einem guten Gesamt- und Betriebszustand zur Verfügung, inklusive allen erforderlichen Dokumenten, Teilen und Zubehör.

 

Das Motorrad ist zum vereinbarten Zeitpunkt persönlich an die Forest Motors GmbH, Kalkofenstraße 30 in 6425 Haiming, in demselben Zustand, in welchem das Motorrad laut Übernahmeprotokoll übernommen wurde, zusammen mit denselben Dokumenten und Zubehör, zu returnieren. Eine Mögliche frühere Rückgabe während den normalen Geschäftszeiten, wird nicht in Abzug auf den Mietpreis gebracht. Wird das Motorrad außerhalb der vereinbarten Zeiten bzw. außerhalb der Geschäftszeiten zurückgegeben, bleibt der Kunde bis zur Öffnung des Betriebes in vollem Umfang für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Motorrades verantwortlich.

 

Das Motorrad ist vor der Rückgabe vollzutanken, sollte das Motorrad nicht betankt sein wird ein Pauschalbetrag von EUR 40,- in Rechnung gestellt.

 

Bei grober Verschmutzung hat der Vermieter das Recht dem Mieter die Fahrzeug-Reinigungskosten ein Pauschalbetrag von EUR 100,- in Rechnung zu stellen.

 

Wird der vereinbarte Rückgabetag nicht eingehalten, ist der Mieter verpflichtet, pro angefangenen Kalendertag den Tagesgrundpreis als Entschädigung zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden aus der Überschreitung der Mietzeit entstanden ist.

 

Für den Fall, dass das Motorrad auf Grund eines vom Mieter zu verantwortenden Schadens vom Vermieter an den im Mietvertrag angegebenen Ort rückgeführt werden muss, hat der Vermieter das Recht dem Mieter Bergungskosten in Höhe von EUR 2,50 pro gefahrene Kilometer zu berechnen.

 

 

6) Rücktritt vom Vertrag

 

Rücktritt des Kunden

 

a) Rücktritt mit Stornogebühr

 

Der Kunde ist gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, mittels schriftlicher Mitteilung an die Forest Motors GmbH vom Vertrag zurückzutreten Die Stornogebühr richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als Mietpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Es ergeben sich folgende

 

Stornosätze:

 

 

- bis   14.   Tag vor Mietbeginn       25%            des Gesamtpreises;

- bis   7.    Tag vor Mietbeginn       50%            des Gesamtpreises;

- ab    6.    Tag vor Mietbeginn       100%          des Gesamtpreises.

 

 

b) No-show

 

No-show liegt vor, wenn der Kunde nicht oder zu spät zur Miete antritt. Ist weiter klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Mietleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er 100 Prozent des Mietpreises zu bezahlen. Im Falle einer verspäteten Anreise hat der Kunde den gesamten Mietpreis für die ursprünglich vorgesehene Mietdauer zu bezahlen.

 

Rücktritt durch den Vermieter

 

Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrags unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere falsche Angaben des Mieters zu Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist das Mietmotorrad sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit zurückzugeben. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt.

 

Kann das Motorrad im Falle eines Rücktrittes durch die Forest Motors GmbH anderweitig vermietet werden, so reduzieren sich entsprechend die Stornogebühren.

 

 

7) Pflichten des Mieters

 

Der Mieter hat das Motorrad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Öl, Wasserstand und Reifendruck sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) darf das Motorrad nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Jedenfalls ist das Motorrad bei Abstellen mit dem Lenkradschloss zu versperren.

 

Das Motorrad darf nur in der vertraglich vereinbarten und vom Hersteller vorgesehenen Art und Weise genutzt werden. Dem Mieter ist die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder das Befahren nicht öffentlicher Straßen bzw. Straßen mit rennsportlichem Charakter (z. B. Nürburgring-Nordschleife) untersagt, auch wenn dort die Straßenverkehrsordnung Gültigkeit hat. Fahrten ins Ausland bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters bzw. sind durch den im Mietvertrag genannten Nutzungsrahmen geregelt. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Straßenverkehrsgesetze zu beachten. Er haftet für alle Verwarnungsgelder, Bußgelder und Strafen inklusive der dadurch beim Vermieter entstandenen Kosten, die während des auf seinen Namen laufenden Anmietungszeitraums entstehen. Soweit die Forest Motors GmbH angehalten ist, derartige Bußgeldgebühren und damit verbundene Kosten zu tragen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Forest Motors GmbH zusätzlich zu den zu zahlenden Beträgen eine angemessene Verwaltungsgebühr für die Erledigung dieser Angelegenheiten berechnet.

 

Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug lediglich zu verwenden, wenn dieses fahrtechnisch in einwandfreiem Zustand ist. Treten etwaige technische Probleme oder Schäden auf, hat der Kunde umgehend die Forest Motors GmbH darüber in Kenntnis zu setzen. Eigenständige Reparaturen dürfen ausdrücklich nicht durchgeführt werden.

 

Der Kunde nimmt am gemieteten Motorrad keinerlei technischen oder optischen (z.B. Aufkleber, Klebefolien) Veränderungen vor.

 

Das gemietete Motorrad darf vom Mieter nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden, sofern nicht abweichend vereinbart.

 

 

8) Haftung des Mieters für Schäden

 

Der Mieter haftet bei Diebstahl sowie für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem gemieteten Motorrad, Dokumenten, Teilen und Zubehör entstehen. Bei offensichtlich festzustellendem unverhältnismäßig hohem Reifenabrieb bzw. –verschleiß aufgrund unsachgemäßer Nutzung (z.B. „Burn-outs“) ist der Mieter schadensersatzpflichtig.

 

Bei Schäden am Mietmotorrad, Dokumenten, Teilen und Zubehör haftet der Mieter für tatsächlich angefallene oder gemäß Sachverständigen- Gutachten festgestellte Reparaturkosten, Bergungs- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technische und merkantile Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit; bei Diebstahl für den Wiederbeschaffungswert. Als Mietausfall ist pro Tag die Tagesgrundgebühr zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.

 

 

9) Pflichten und Haftung des Vermieters

 

Der Vermieter übergibt das Motorrad in einwandfreiem, gereinigtem, betriebssicherem und verkehrssicherem Zustand sowie mit unbeschädigten, der am Fahrzeug üblichen, Plombierungen. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, insoweit diese bei Übergabe im Mietvertrag bzw. im Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten wurden. Außerdem erhält der Mieter die Kfz-Zulassungspapiere, Warnweste und Erste Hilfe-Set sowie Anbau- und Mehrausstattung wie im Übergabeprotokoll vermerkt.

 

Wird während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Motorrads zu gewährleisten, kann der Mieter eine Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers ausschließlich nach Rücksprache mit der Forest Motors GmbH beauftragen die Reparatur durchzuführen.

 

Schadensersatzansprüche des Mieters oder Dritter sind ausgeschlossen, soweit der Vermieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und für Personenschäden. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit ist jedoch die Haftung des Vermieters auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt.

 

Die Forest Motors GmbH haftet weder dem Kunden noch sonstiger Beifahrer gegenüber für Verlust oder Beschädigung während der Mietzeit oder danach im Motorrad zurückgelassener persönlicher Gegenstände. Der Kunde allein trägt die Verantwortung für persönliche Gegenstände.

 

 

10) Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden

 

Bei jedem Schadeneintritt, auch bei Schäden ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu verständigen. Abschlepp- und/oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit dem Vermieter zu beauftragen.

 

Bei jedem Unfall wie auch bei Diebstahl oder anderweitigen Verlust ist sofort die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren, etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfall- /Hergangs beitragen kann.

 

Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.

 

 

11) Versicherungsschutz

 

Das Motorrad hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Des Weiteren besteht eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von EUR 1.000,-.

 

Der Mieter haftet bei Schäden, sofern die Versicherung eine Regulierung des Schadens berechtigt verweigert.

 

Der Mieter wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er trotz einer bestehenden Vollkaskoversicherung haftet, wenn er oder sein Erfüllungsgehilfe:

 

- die Vertragspflichten bei Unfällen schuldhaft nicht beachtet

 

- sich unerlaubt vom Unfallort entfernt

 

- Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt

 

- die vereinbarte Mietzeit vertragswidrig überschreitet.

 

 

Die Forest Motors GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reise-, Storno-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung.

 

 

12)  Fahrzeug und Fahrzeugkategorie

 

Der Vermieter ist stets bemüht, das gewünschte Motorrad zur Verfügung zu stellen. Sollte dies aus nicht vorhersehbaren Gründen unmöglich sein, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter zum ursprünglich vereinbarten Preis ein gleichwertiges Motorrad bzw. ein Motorrad der nächsthöheren Kategorie zur Verfügung zu stellen.

 

 

13) Persönliche Daten

 

Durch den Abschluss des Mietvertrages erklärt sich der Kunde mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Angaben durch die Forest Motors GmbH in Verbindung mit diesem Mietvertrag für die Zwecke der berechtigten Interessen der Forest Motors GmbH einverstanden, einschließlich statistischer Auswertung, Bonitätskontrolle und Schutz des Vermögens der Forest Motors GmbH. Verletzt der Kunde den Mietvertrag, können seine personenbezogenen Daten dementsprechend Dritten offengelegt und weitergeleitet werden, soweit dies erforderlich ist, um Ansprüche zu verfolgen oder um Vermögensschäden der Forest Motors GmbH zu verhindern.

 

 

14) Anwendbares Recht

 

Auf die Vertragsbeziehung des Kunden mit der Foret Motors GmbH ist österreichisches Recht anwendbar.

 

 

15) Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort ist der Sitz der Forest Motors GmbH, sofern dem keine gesetzlich zwingenden Bestimmungen entgegenstehen, wird für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kunden und der Forest Motors GmbH als ausschließlicher Gerichtsstand Innsbruck, Österreich, vereinbart.

 

 

16) Sonstiges

 

Mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag sind nur dann wirksam, wenn sie von der Forest Motors GmbH schriftlich bestätigt werden. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen von dieser Klausel. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

 

 

 

Fassung Feber 2026

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AGB
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